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Die Deutsche Landeskulturgesellschaft (DLKG) unterstützt die wissenschaftlich-methodisch sowie umsetzungsorientiert ausgerichtete Diskussion um die Entwicklung des ländlichen Raumes und seiner Nutzung. Vielfältige Ansprüche an die gleichen Raumeinheiten, demografische Prozesse aber auch sich ändernde ökonomische wie natürliche Rahmenbedingungen sowie neue Nutzungsformen und Techniken der Landnutzung führen zunehmend zu Problemen und bedürfen besonderer Lösungen. Landeskultur leistet dazu wichtige Beiträge.
Besonders herausragende Leistungen zu wissenschaftlichen oder praktischen Fragen der Gestaltung und Nutzung ländlicher Räume können helfen, die Landeskultur zu entwickeln. Die DLKG würdigt ausgewählte Leistungen mit einem Förderpreis.
Mit dem Förderpreis ausgezeichnet werden können herausragende Diplom-/ Masterarbeiten, Dissertationen, Publikationen oder andere wissenschaftliche Leistungen. Die DLKG beabsichtigt, insbesondere den wissenschaftlichen Nachwuchs zu fördern. Preisträger für wissenschaftliche Arbeiten sollten deshalb zum Zeitpunkt der Fertigstellung der Leistung nicht älter als 35 Jahre alt sein. Mit dem Förderpreis können auch praktische Leistungen zur Landeskultur, wie besonders erfolgreiche Projekte zur integrierten ländlichen Entwicklung, neue Techniken und Konzepte zur Landnutzung und neue Verfahren zur Organisation des ländlichen Raumes gewürdigt werden. Eine Altersbegrenzung bei den praxisorientierten Preisträgern besteht nicht. Vorschlagsberechtigt zur Nennung von Preisträgerkandidaten sind alle Mitglieder der DLKG. Die zu würdigenden Leistungen sollten in den letzten drei Jahren bis zum Termin der Preisverleihung (jeweilige Bundesjahrestagung der DLKG) erbracht worden sein. Über die Preisvergabe entscheidet unter Ausschluss des Rechtsweges der DLKG-Vorstand, der dazu eine Jury einberufen kann. Der Preis sollte an Einzelpersonen vergeben werden.
Der Preis ist mit 500 Euro dotiert. Eine jährliche Vergabe des Preises ist nicht zwingend. Der Preis wird auf einer Bundestagung der DLKG den Preisträgern übergeben.