Integrierte ländliche Entwicklung –
wirtschaftlicher und landeskultureller Standortfaktor

24. Bundestagung vom 8. bis 10. Oktober 2003 in Fulda, Hessen

Tagungsthema 2003 im Informations-, Gründer- und Multimedia-Zentrum Fulda war die Integrierte ländliche Entwicklung, in ihrer Bedeutung als wirtschaftlicher und landeskultureller Standortfaktor mit regionalem und lokalem Bezug.

Eingeleitet wurde die DLKG-Jahrestagung 2003 mit einem offenen Expertengespräch zur Guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft mit Blick auf den Naturschutz (Auswirkungen des BNatschG) und einer sich anschließenden Podiumsdiskussion. Frau Helm vom Bayerischen Rundfunk München war für die Moderation der Diskussionsrunde verantwortlich.

Teilnehmer des Expertengesprächs waren Herr Prof. Dr. H. Plachter/ Universität Marburg und Herr Leitender Landwirtschaftsdirektor Rippel/ Landesanstalt für Landwirtschaft Freising als Vertreter aus Forschung und Lehre. Die Rahmenkompetenz des Bundes sowie die Landwirtschaftsverwaltung wurden von den Herren Dr. Beerbaum, Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft Bonn und Dr. Frahm/ Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe vertreten. Herr Dr. agr. Beier vom Hessischen Bauernverband stellte den Praxisbezug her. Leider nicht anwesend war Herr Bornemann von der Hessischen Naturschutzverwaltung.

Im einführenden Statement der Experten wurde bereits deutlich, wieweit im Bezug zur guten fachlichen Praxis die Meinungen differieren. So umfassten die Beiträge zum einen die Forderung nach einer Methodik zur regionalen Bewertung der guten fachlichen Praxis (Prof. Plachter), zum anderen den völligen Verzicht auf eine klare Definition durch Formulierung einheitlicher Kriterien zur guten fachlichen Praxis (Hessischer Bauernverband). Welche Konsequenzen die gute fachliche Praxis nach Naturschutzrecht für die anstehende, nationale Umsetzung der GAP-Reform (Stichwort „Cross Compliance“) oder für das Fachrecht haben wird, konnte vom Vertreter der Bundesregierung (Dr. Beerbaum) und der Landwirtschaftsverwaltung (Dr. Frahm) im Herbst 2003 noch nicht präzisiert werden. So wurde allgemein davor gewarnt, die Forderung nach einer nachhaltigen Landnutzung einseitig der Landwirtschaft aufzubürden, sondern diese als gesellschaftliche Aufgabe zu begreifen (Rippel). Im Hinblick auf die Vielfalt unserer Kulturlandschaften wurde zudem eine „Überbürokratisierung“ durch Differenzierung der Kriterien befürchtet (Plachter).

In der nachfolgenden Podiumsdiskussion bestand unter den teilnehmenden Experten dahingehend Übereinstimmung, dass eine Subventionierung der Landwirtschaft mit öffentlichen Haushaltsmitteln zur Einforderung von Umweltleistungen berechtigt. Allerdings gab es wenig Übereinstimmung, was die Kriterienauswahl bzw. die Mindestanforderungen der Umweltleistungen betrifft. Diskutiert wurde ein betriebsbezogen ermittelter Stickstoffbilanzüberschuss, die Einführung eines Behandlungsindex für Ackerfrüchte sowie der Aufbau eines Stichprobensystems. Die Vorgabe von Umweltstandards, zusammengefasst in der guten fachlichen Praxis, entspräche zwar dem Selbstverständnis der Landwirtschaft im Sinne eines nachhaltigen Wirtschaftens und biete Rechtssicherheit. Dem entgegen würden jedoch die EU-weiten Preisvorgaben mit aufwendigen Kontrollmaßnahmen stehen sowie eine bisher fehlende politische Kontinuität auf nationaler- und EU-Ebene. Erforderliche langfristige Betriebsumstellungen und Investitionen wären hierdurch deutlich erschwert. Am Ende des Expertengesprächs wurde für die gute landwirtschaftliche Praxis im Naturschutzrecht als zukünftige Perspektive, die Einführung einfacher, leicht überprüfbarer Umweltstandards gefordert. Darüber hinaus reichende Bewirtschaftungsauflagen im Sinne eines „Naturschutzes auf der ganzen Fläche“ müssten dagegen weiterhin mit öffentlichen Mitteln finanziell ausgeglichen werden.

Der Vorsitzende der DLKG eröffnete die Vortragsveranstaltung am zweiten Tagungstag mit einer kurzen thematischen Einführung zur Tagungsthema „Integrierte ländlichen Entwicklung“. Der vormalige Bürgermeister von Fulda und amtierende Hessischer Minister für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung, Herr Dr. A. Rhiel, sprach anschließend das Grußwort.

Eingeleitet wurde die Vortragsreihe mit einem Referat von Herrn Dr. W. Pfadler/ Staatliche Führungsakademie Landshut über die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Familienbetriebe durch überbetriebliche Arbeitserledigungskonzepte. Im Mittelpunkt seiner Ausführungen stand der Kostendruck, der auf die landwirtschaftlichen Betriebe lastet sowie die betriebswirtschaftlichen Konsequenzen, die sich hieraus ergeben. Höhere Auslastung des eingesetzten Maschinenkapitals durch Wachstum der Betriebe in der Fläche sowie eine verbesserte Agrarstruktur durch Bodenordnung und Wegebau würden alleine nicht ausreichen. Die Auslagerung von Arbeiten aus dem Betrieb, an Partnerbetriebe und Lohnunternehmen, oder die Investition der Landwirte in eine gemeinsame leistungsfähige Technik, durch Gründung von Maschinengemeinschaften, wäre die notwendige, zukunftsweisende Konsequenz.

Im Anschluss erläuterte Herr Prof. Axel Lorig/ Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz den Freiwilligen Nutzungstausch – Beispiele, Grundlagen und Strategien für modernes Pachtmanagement. Herr Lorig erörterte anhand von beeindruckenden Beispielen das Potential eines freiwilligen Wirtschaftsflächentausches, wies jedoch auch deutlich auf dessen Grenzen hin. Ein Nutzungstausch auf der gesamten Gemarkungsfläche mit deutlich mehr als fünf Landbewirtschafter sei kaum zu realisieren. Ein begleitendes Vereinfachtes Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (§ 86 FlurbG) könnte jedoch auch dort zu Lösungen führen, wo der Nutzungstausch alleine scheitern müsste.

Die Agrastrukturelle Entwicklungsplanung als pozessbegleitender Bestandteil der Flurbereinigung wurde von Herrn Dr. H. Gerth/ Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein vorgestellt. Waren vormals agrarstrukturelle Defizite der Inhalt und Anlass für die Erstellung einer AEP in Schleswig-Holstein, so begründen heute flächeninanspruchnehmende Infrastruktur- und Naturschutzprojekte die Notwendigkeit zur Durchführung einer Agrarstrukturellen Entwicklungsplanung. Im Mittelpunkt der umfangreichen Agrarstrukturanalyse stehen Befragungen der Betriebsleiter sowie die Auswertungen des vorhandenen Datenmaterials. Die Agrarstrukturelle Entwicklungsplanung ist heute prozessbegleitend konzipiert. Zeitnah mit der Anordnung eines Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens führt die Landwirtschaftskammer projekt- bzw. themenbezogene Erhebungen für die Agrarstrukturelle Entwicklungsplanung durch. Am Beispiel verschiedener landesweit bedeutsamer Naturschutz- und Infrastrukturmaßnahmen wurde abschließend die Durchführung der AEP erläutert.

Mit dem Vortragsthema „Multifunktionale Landwirtschaft: Welche Funktionen sind eigentlich gemeint und was hat die Landwirtschaft tatsächlich zu bieten?“ berichtete Herr Dr. K. Knickel/ Institut für Ländliche Strukturforschung Frankfurt M. über die Auswertung des länderübergreifend erhobenen Datenmaterials im Rahmen der „Impact-Studie“ der Europäischen Kommission. Die dort ermittelten landwirtschaftlichen Aktivitäten bzw. Funktionen des ländlichen Raums wurden hinsichtlich des gesellschaftlichen Anspruches an die Landwirtschaft in Bezug auf Marktpotential und Politikabhängigkeit bewertet. Hieraus lassen sich Chancen für eine nachhaltige Entwicklung ländlicher Räume ableiten. Der Aufbau neuer Märkte bedeute eine Schnittstelle herzustellen zwischen regionaler Identität, Lebensraum und lokalem Arbeitsplatzangebot. Die Direktvermarktung, der Urlaub auf dem Bauernhof sowie Dienstleistungen für Naturschutz/ Landschaftspflege und Kommunen, der Anbau von Energiepflanzen usw. bietet vielerorts ein bedeutendes, noch nicht genutztes Potential zur regionalen Wertschöpfung. Bei den bereits gesättigten Märkten ist eine kostengünstige Nahrungsmittelproduktion für eine nachhaltige Landwirtschaft im Sinne einer integrierten ländlichen Entwicklung nicht ausreichend. Unter Berücksichtigung der Multifunktionalität der Landwirtschaft sind neue Wege zu beschreiten, jedoch mit regional stark unterschiedlicher Ausprägung. Entsprechend des vorhandenen regionalen Potentials des ländlichen Raums werden differenzierte Entwicklungsstrategien notwendig.

Die Vortragsveranstaltung am Nachmittag des zweiten Tagungstages hatte die Präsentation verschiedener Projekte und Studien zum Inhalt, die unter Nutzung der jeweiligen Standortfaktoren und mittels interkommunaler Zusammenarbeit nachhaltige Veränderungen im ländlichen Raum anstreben.

Herr Landschaftsarchitekt Bauernschmitt/ Team 4, Landschafts- und Ortsplanung Nürnberg stellte einleitend das Rahmenkonzept Biosphärenreservat Rhön vor. Bereits in der Definition „Biosphärenreservat“ zeige sich der Ansatz eines angestrebten, integrierten Gesamtkonzeptes für Mensch, Natur- und Kulturlandschaft. Aufgrund der räumlichen Differenzierung im Biosphärenreservat mussten verschiedene Entwicklungsziele mit unterschiedlicher Gewichtung angestrebt werden. Eine Zonierung innerhalb des Biosphärenreservates, unter Berücksichtigung des jeweiligen Potentials, sei eine wesentliche Aufgabe des Rahmenkonzeptes gewesen. Entsprechend der vorhandenen Standortbedingungen wurden Teilgutachten über die verschiedenen Nutzungsarten wie Landwirtschaft, Naturschutz, Tourismus, Gewerbe etc. vergeben, aufeinander abgestimmt in ein Gesamtkonzept integriert. Der Bearbeitungsstand und die Zwischenergebnisse wurden stets kommuniziert, so dass die Bürgerbeteiligung und Information ständig gewährleistet waren.

Nachfolgend zeigte Herr Dipl. Ing. agr. Sauer von der Biosphärenreservatsverwaltung Hessische Rhön/ Fulda exemplarisch für die Landwirtschaft, wie die erarbeiteten Entwicklungsziele realisiert werden konnten. So referierte Herr Sauer über die „Regionale Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte im Biosphärenreservat Rhön“. Nach einem verhaltenen Beginn konnten sich im Biosphärenreservat alternative Vermarktungsstrategien entwickeln und zwischenzeitlich behaupten. Insbesondere ein Teil der im Biosphärenreservat ansässigen Gastronomie und des Verarbeitungsgewerbes (Bäckereien, Brauereien, Metzger) ist auf die Attraktivität der vor Ort erzeugten Produkte aufmerksam geworden und haben dies für das Verkaufsmarketing genutzt. So konnte für Rhönschaf- und Weideochsenfleisch neben der Direktvermarktung ab Hof, eine überbetriebliche Organisation aufgebaut werden. Inzwischen sind die veredelten Produkte auch im Angebot einer regional stark vertretenen Lebensmitteleinzelhandelskette gelistet. Problematisch sind die produzierten Mengen gleicher Qualität, die mitunter die Nachfragespitzen nicht abdecken können.

Im Anschluss an die beiden Vorträge zum Biosphärenreservat Rhön erläuterte Herr Dipl. Ing. Neumann/ Ingenieurbüro für Planung und Umwelt Erfurt das „Modellprojekt Schmölln – Gößnitz und Umland“ – als Beispiel für eine „Integrierte ländliche Entwicklung durch den abgestimmten Einsatz von Instrumenten der Regional- und Landentwicklung“. Anlass für einen integrierten Planungsansatz war die aufgetretene „Planungsflut“ zu Beginn der neunziger Jahre. Schlagworte wie „Expertenplanung, Datenfriedhöfe, Doppelplanungen …“ haben sowohl bei der Bevölkerung und als auch bei den kommunalen Entscheidungsträgern zu Unmut und mitunter auch zu Ablehnung geführt. Im Modellprojekt Schmölln – Gößnitz und Umland werden Landentwicklung und Regionalplanung frühzeitig aufeinander abgestimmt. Die agrarstrukturelle Entwicklungsplanung und das regionale Entwicklungskonzept müssen zusammenarbeiten, was eine entsprechende Kooperation der Fachverwaltungen erfordert. Am Ende sollen umsetzungsreife Ergebnisse stehen. Die damit verbundenen Planungs- und Managementleistungen umfassen eine Aktualisierung der bereits erarbeiteten Planungsaussagen der Landesentwicklung und Regionalplanung sowie deren Weiterbearbeitung bzw. Realisierung in Schlüsselprojekten. Als Zwischenergebnis kann bereits jetzt festgehalten werden, dass der Aufwand durch einen integrierten Planungsansatz deutlich reduziert werden kann. Doppelplanungen entfallen. Ein regionales Management ist für die zweckmäßige Abgrenzung des Planungsgebietes sowie für ein frühzeitig zwischen Landesentwicklung und Regionalplanung abgestimmtes Entwicklungskonzept entscheidend. Die Weiterentwicklung der Agrarstrukturellen Entwicklungsplanung zu einem Integrierten ländlichen Entwicklungskonzept (ILEK), wie es der Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe zukünftig vorsehen wird, fordere den integrierten Planungsansatz.

Mit der „Interkommunalen Allianz Oberes Werntal/ Unterfranken, Landkreis Schweinfurt, KulturLand für die Industrieregion – die Allianz als Standortpartner“ wurde von Herrn Landschaftsarchitekt Böhringer/ Bad Alexandersbad ein weiteres Beispiel für eine integrierte Entwicklung des ländlichen Raums kurz vorgestellt. Anlass für den integrierten Planungsansatz ist hier eine überregional bedeutsame Infrastrukturmaßnahme. Mit dem Neubau der Autobahn A 71 Schweinfurt-Erfurt droht ein Verlust regionaler Identität. Gleichzeitig gilt es die vorhandenen Standortpotentiale für eine positive Regionalentwicklung zu nutzen. Voraussetzung für eine integrierte Planung ist ein kooperatives Vorgehen von acht politischen Gemeinden mit rd. 42.000 Einwohnern. Die lokalen Akteure werden bei der Bewertung örtlicher Potentiale sowie bei der Themenfindung beteiligt.  Die Bevölkerung ist über Zwischenergebnisse stets informiert. Für das Obere Werntal zeigen sich bereits heute Schlüsselprojekte im Bereich Fremdenverkehr/ Naherholung, Ausweisung interkommunaler Gewerbegebiete und Dorfentwicklung. Vor Ort diskutiert werden „Land-Art-Projekte“ zur Förderung der regionalen Identität. Mit den bereits eingeleiteten Flurbereinigungs- und Dorferneuerungsverfahren sowie dem damit verbundenen Bodenmanagement und der Mittelbereitstellung besteht die Chance, einzelne Leitprojekte zukünftig kurzfristig zu realisieren.

Mit den Ausführungen von Bürgermeister Eckardt über die „Kommunale Allianz Interfranken“ wurde die Vortragsreihe beendet. Herr Eckardt machte am Beispiel der Stadt Feuchtwangen deutlich, dass regionale Wirtschaftskreisläufe nicht beliebig übertragbar sind und somit einer integrierten Planung auch Grenzen gesetzt sein können. Statt die Ergebnisse eines langwierigen Raumgutachtes und Planungsprozesses abzuwarten, gelte es auf Basis der vorab erkennbaren Potentiale, eigene Konzepte zu entwickeln. Vorrangig sei heute für einen Bürgermeister, dessen Stadt nicht unmittelbar an einen Verdichtungsraum angrenzt, dazu beizutragen, vorhandene Arbeitsplätze zu sichern und neue Gewerbeansiedlungen zu ermöglichen. Durch Bildung kommunaler Allianzen sind die vorhandenen Stärken auszuschöpfen. Im Bezug auf die mittelfränkische Stadt Feuchtwangen liegt der Standortvorteil eindeutig in der kurzen Entfernung zum Autobahnkreuz Feuchtwangen/ Crailsheim, dem Schnittpunkt zwischen der A 6 Nürnberg- Heilbronn und der A 7 Ulm-Würzburg. Hier konnten mit Hilfe von Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz die Voraussetzungen geschaffen werden, umfangreiche Gewerbegebiete auszuweisen. Weitere rd. 250 ha Gewerbegebiete sind bereits in der Planung.

Am Ende des zweiten Veranstaltungstages der DLKG-Bundestagung 2003 stand die Zusammenfassung der Vorträge und Diskussionsbeiträge durch den DLKG-Vorsitzenden, Herrn Dr. Werner: Mit der heutigen Vortragsveranstaltung wurde deutlich, so Werner, dass die vielfältigen Nutzungsansprüche an den ländlichen Raum einer multifunktionalen Landwirtschaft bedürfen und diese sogar voraussetzen. Die Vorträge und die sich anschließenden Diskussionen hätten die vielseitigen Chancen einer integrierten Entwicklung aufgezeigt, aber auch deutlich gemacht, dass dieser Dynamik mitunter Grenzen gesetzt sind. Entscheidend sei, ob die Entwicklung nachhaltig ist und sich am Potential der jeweiligen Region orientiert. Darüber hinaus werde deutlich, dass die integrierte ländliche Entwicklung für periphere Räume mit geringer wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit allein keine wirkliche Abhilfe darstellt. Erst durch Verbesserungen in der Infrastruktur, einhergehend mit Bodenmanagement und einer konsequenten Nutzung der Standortvorteile werden die Voraussetzungen für integrierte Entwicklungsprozesse geschaffen. Dort wo integrierte ländliche Entwicklung bereits initiiert wurde, sei ein Management der vernetzten Projekte durch Moderation und Meditation unabdingbar.

Mit einem Ausblick auf die Fachtagung 2004 vom 29.September bis 1. Oktober in Weimar, welche die Evaluierungsergebnisse der Agrarumweltprogramme zum Thema haben wird, endete die Vortragsveranstaltung.

Die abschließenden Exkursionen am dritten Tagungstag führten in das Biosphärenreservat Rhön sowie in den Naturpark Hoher Vogelsberg. „Landnutzungskonflikte und deren Lösungen“ bzw. „Ländliche Entwicklung im Spannungsfeld vielfältiger Nutzungsansprüche“ waren die Themen der vor Ort präsentierten Entwicklungsprozesse. Am Beispiel der Umnutzung ehemaliger landwirtschaftlicher Betriebsgebäude, der Landschaftspflege durch das heimische Rhönschaf sowie anhand des Aufbaus regionaler, gemeinschaftlich betriebener Produktions- und Vermarktungsstrukturen in der Landwirtschaft wurde die Notwendigkeit eines Projektmanagements deutlich. Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz und die Dorferneuerung können hier aufgrund ihres Förderinstrumentariums und der integrierenden Planung eine Schlüsselrolle einnehmen. Ein nachfrageorientiertes Freizeit-/ Ferienangebot landwirtschaftlicher Betriebe sichert deren Existenz und trägt zur regionalen Wertschöpfung bei. Inwieweit die Nutzung regenerativer Energien, wie die Windkraftanlagen hierzu einen Beitrag leisten kann, wird erst die zukünftige Entwicklung zeigen. Hier besteht eine starke Abhängigkeit vom politischen Willen sowie von der Mittelausstattung des öffentlichen Haushalts, was einer nachhaltigen Entwicklung oft entgegensteht.