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Entwicklung und Gestaltung von Kulturlandschaften

Veranstaltung des Forums Ländlicher Raum am 18. Oktober 2012 in Daun

Bericht:

Dipl.-Ing. geod. Thomas Mitschang
stellv. Vorsitzender der DLKG

Der Erhalt und die Entwicklung unserer Kulturlandschaft ist ein zentrales Thema für den ländlichen Raum. Vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten (MULEWF) wurde deshalb in Zusammenarbeit mit dem Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Eifel, der Deutschen Landeskulturgesellschaft (DLKG) und der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) der LEADER-Region Vulkaneifel die Tagung „Entwicklung und Gestaltung von Kulturlandschaften“ organisiert.

Anhand von Best-Practice-Beispielen aus Rheinland-Pfalz wurden Impulse für neue Wege im Rahmen der Integrierten Ländlichen Entwicklung gegeben sowie Lösungsmöglichkeiten zu wichtigen Zukunftsfragen vorgestellt.

Die rheinland-pfälzische Landwirtschaftsministerin Ulrike Höfken betonte in ihrem Vortrag die Bedeutung intakter Kulturlandschaften für den ländlichen Raum (AG Rheinland-Pfalz) Die rheinland-pfälzische Landwirtschaftsministerin Ulrike Höfken betonte in ihrem Vortrag die Bedeutung intakter Kulturlandschaften für den ländlichen Raum

„Unsere von Weinbergen, Weiden und Wäldern geprägten Landschaften sind einzigartig. Sie stiften regionale Identität, sind Grundlage für den Tourismus, die Arbeitsplätze im ländlichen Raum sowie für eine nachhaltige Regional- und Wirtschaftsentwicklung und sind Lebensraum für unzählige Tier- und Pflanzenarten“, so die rheinland-pfälzische Landwirtschaftsministerin Ulrike Höfken am 18. Oktober 2012 bei einer Veranstaltung des Forums Ländlicher Raum in Daun.

Mehr als zwei Drittel der Menschen in Rheinland-Pfalz leben auf dem Land. Es sei ein wichtiges Anliegen der Landesregierung, die ländlichen Räume zukunftsfähig zu gestalten. Mit spezifischen Programmen, insbesondere dem ländlichen Entwicklungsprogramm PAUL (Entwicklungs-Programm Agrarwirtschaft, Umweltmaßnahmen, Landentwicklung), wolle die Landesregierung dem Ländlichen Raum und der Land- und Forstwirtschaft helfen, so Höfken.

Offenhaltung der Kulturlandschaft mit besonderem geologischen Erbe

In der LEADER-Region Vulkaneifel wird das lokale integrierte ländliche Entwicklungskonzept mit vielen Ideen und viel Engagement umgesetzt, vor allem in den Themenbereichen demografische Entwicklung, regionale Wertschöpfungsketten, Energieeffizienz, Tourismus und Naturschutz. Am Beispiel des LEADER-Pilotprojektes „WEGE“ (= Wandel Erfolgreich Gestalten) der Verbandsgemeinde Daun wurde in der Veranstaltung dargelegt, wie der Einsatz in einem ganzheitlichen, ländlichen Strukturentwicklungsprozess unter besonderer Berücksichtigung des demographischen Wandels erfolgen kann. Anne-Ruth Windscheif, DLR Eifel, präsentierte das Entwicklungskonzept „Dauner Maarlandschaft“, das vom Landkreis Vulkaneifel in Zusammenarbeit mit dem DLR Eifel, der LAG Vulkaneifel und den Akteuren vor Ort erarbeitet wurde. Hier sollen im Rahmen des Leader-Prozesses in den Flurbereinigungsverfahren Schalkenmehren und Udler auf rund 100 ha die geologischen Besonderheiten dieser Kulturlandschaft herausgestellt, optimale Bedingungen für eine schonende, umweltgerechte landwirtschaftliche Nutzung geschaffen und gleichzeitig eine Erschließung für den Tourismus entwickelt werden. Bei der Tagung wurde ebenfalls der 2010 in Rheinland-Pfalz ins Leben gerufene „Partnerbetrieb Naturschutz“ vorgestellt. Das Projekt bietet ein gesamtbetriebliches Beratungsmodell, in dessen Rahmen Landwirte und Beratung im Dialog betriebsindividuelle Konzepte entwickeln und so die Leitidee „Naturschutz durch Nutzung“ praxisnah umsetzen.

Die Kulturlandschaften in Rheinland-Pfalz unterliegen einem nach wie vor hohen Umwandlungsdruck. U. a. Flächeninanspruchnahme, Zerschneidung durch linienhafte Infrastrukturen sowie das Brachfallen landwirtschaftlicher Flächen wirken sich nachteilig auf bestehende Landschaftsbilder aus. Die Kulturlandschaften beginnen ihre charakteristischen Strukturen zu verlieren. Dort wo heute schon keine Landbewirtschaftung mehr stattfindet, müssen zum Teil kostenintensive landschaftspflegerische Maßnahmen erfolgen, um dieser Entwicklung entgegen zu treten. Hierbei spielen die Naturschutzverbände und engagierte Privatinitiativen eine bedeutsame Rolle. Als Beispiel wurde die Stiftung Schalkenmehrener Maar(e) vorgestellt, die in den letzten Jahren umfangreiche Freistellungsmaßnahmen an den Maarhängen des Schalkenmehrener Doppelmaares zur Aufwertung des Landschaftsbildes und Arten- und Biotopschutzes durchgeführt hat.

Offenhaltung der Kulturlandschaft – Beitrag der ländlichen Bodenordnung

Die ländliche Bodenordnung ist ein wirksames Instrument zur Verbesserung der Flurverfassung entsprechend den heutigen Anforderungen an eine leistungsfähige Agrarstruktur sowie zur Erschließung der für die Betriebe dringend erforderlichen Rationalisierungsreserven. In diesem Bereich sind derzeit landesweit 420 Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz mit rund 160.000 ha Fläche in Bearbeitung. Zugleich unterstützt die ländliche Bodenordnung die ländliche Entwicklung durch ein umfassendes Flächenmanagement, das für den Ausbau der ländlichen Infrastruktur, die Wasserwirtschaft, den Naturschutz und die Landespflege maßgeschneiderte Lösungen ermöglicht.

Einen weiteren Lösungsansatz stellt die Einrichtung eines Ökopools im Rahmen der ländlichen Bodenordnung dar. Bei Planungen größerer Vorhaben, wie Straßenplanungen ist die Festlegung von Flächen für die nach Maßgabe des Bundesnaturschutzgesetzes gebotene Kompensation der Eingriffe in Natur und Landschaft problematisch. Während eine Festlegung nur aus ökologischen Gründen häufig planungsrechtlich angreifbar ist, reduziert eine Festlegung nur auf verfügbaren Flächen meist den ökologischen Erfolg. In Rheinland-Pfalz können Kompensationsmaßnahmen, die z. B. beim Bau von Straßenanlagen umgesetzt werden müssen, durch die ländliche Bodenordnung vermittelt, flächenmäßig ausgewiesen und deren landschafts- und naturverträgliche Bewirtschaftung organisiert werden. Auf diese Weise kann die ökonomische Wirtschaftlichkeit einer landwirtschaftlichen Nutzfläche bei der Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen gut erhalten werden. Insbesondere größere Ökopoollösungen lassen sich dabei sehr gut in einen bestehenden kulturlandschaftlichen Kontext einpassen, wie dies am Beispiel der Bodenordnung Neroth im Schwerpunktbereich Ernstberg aufgezeigt worden ist. Am Beispiel Daun-Waldkönigen wurde gezeigt, wie das Gesamtziel „Erhaltung der Kulturlandschaft“ durch integrierte Bodenordnung unter maßgeblicher Beteiligung der Straßenbauverwaltung langfristig erreicht werden konnte. Ein überregional bedeutsames Gebiet mit besonderer Funktion für Naturschutz und Erholung wurde entwickelt. Durch das ehrenamtliche Engagement der NABU-Ortgruppe Daun werden zudem die rund 350 neu gepflanzten Obstbaumhochstämme gepflegt. Hierdurch wird wesentlich zum Erhalt des mittlerweile bedrohten Lebensraums Streuobstwiese beigetragen.

Um die Streuobstwiesen als charakteristischen Landschaftsbestandteil der Eifel und darüber hinaus ökologisch wertvollen Lebensraum auch für die nachfolgenden Generationen zu erhalten, ist es notwendig, das Kulturgut Streuobstwiese wieder in unserem Bewusstsein zu verankern. Die Nutzung der Obstwiesen muss sich wieder lohnen! Bei der Forums-Veranstaltung wurde das von der LEADER-Region Vulkaneifel 2011 ins Leben gerufene Regionalforum Streuobstwiesen vorgestellt. Das entstandene Netzwerk „Streuobstwiesen – Ein Stück Eifelkultur“ wird eifelweit mit Unterstützung der beiden LAGen Vulkaneifel und Eifelkreis Bitburg-Prüm und dem DLR Eifel weiter ausgebaut.

Eine Besonderheit der Kulturlandschaft in der Westeifel stellen die Westwall-Relikte dar. Das DLR Eifel hat in mehreren Flurbereinigungsverfahren in den Verbandsgemeinden Arzfeld und Prüm pilothaft ein Konzept zum dauerhaften Erhalt und zur Entwicklung der Westwall-Anlagen mit den Akteuren vor Ort erstellt und umgesetzt. Dabei wurden sowohl naturschutzfachliche als auch denkmalpflegerische und touristische Zielsetzungen berücksichtigt und zu einem integrierten Nutzungskonzept zusammengefasst. Dieses Konzept ist auf alle kulturhistorisch bedeutsame Anlagen im gesamten Land übertragbar.